Der Anspruch auf Palliativ-pflege müsse im Thurgau gesetzlich verankert werden - wenn nötig mit einer Volks-initiative. Das fordert die grüne Fraktion.

In ihrer gestern veröffentlichten Stellungnahme zum Gesetz über das Gesundheitswesen bekundet die GP-Fraktion ihre Unzufriedenheit mit der nach ihrer Meinung "unverbindlichen Formulierung".

Verwässert
Es sei "einmal mehr ein berechtigtes Motionsanliegen in den Mühlen des Parlamentes bis zur Wirkungslosigkeit verwässert" worden, schreibt Kantonsrat Toni Kappeler (Münchwilen) im Namen der GP-Fraktion. Der Thurgauer Grosse Rat hatte es in seiner Sitzung vom 11. Mai mit 79 zu 14 Stimmen abgelehnt, dem Vorschlag der vorberatenden Kommission zu folgen ("Tagblatt" vom 12. Mai). Diese hatte - im Unterschied zum Regierungsrat - den Anspruch auf Palliative Care gesetzlich verankern wollen. Auf Antrag aus den Reihen der CVP wurde dann aber lediglich festgeschrieben, dass unheilbar Kranke und Sterbende schmerzlindernd behandelt werden "sollen". Diese Soll-Formulierung ist nach Ansicht der GP-Fraktion eine "unverbindliche Absichtserklärung".

Schwache Leistung korrigieren
Das muss aus Sicht der GP-Fraktion korrigiert werden. Sie setzt auf die Motionärin Marlies Näf- Hofmann (SVP, Arbon). Diese hat inzwischen erklärt, sie überlege sich, eine Volksinitiative zu lancieren, um den Anspruch auf Palliative Care gesetzlich zu verankern. Die GP werde diese Initiative "tatkräftig unterstützen", bekräftigt die Fraktion. (db)

17.05.2005 , St. Galler Tagblatt

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